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   BFH, 16.01.2007 - III R 33/05   

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https://dejure.org/2007,12502
BFH, 16.01.2007 - III R 33/05 (https://dejure.org/2007,12502)
BFH, Entscheidung vom 16.01.2007 - III R 33/05 (https://dejure.org/2007,12502)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - III R 33/05 (https://dejure.org/2007,12502)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG §§ 62 ff.; ; EStG § 74 Abs. 2; ; EStG § 74 Abs. 3; ; SGB X § 104 Abs. 2; ; SGB X § 107; ; SGB X § 112; ; FGO § 60 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 123 Abs. 1 Satz 2; ; StBerG § 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld: Beiladung des Sozialhilfeträgers

  • datenbank.nwb.de

    Notwendige Beiladung des Sozialhilfeträgers zu dem Verfahren des Kindergeldberechtigten gegen einen Abrechnungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Niedersachsen, 30.01.2002 - 2 K 410/98

    Zur Erstattung von Sozialhilfeaufwendungen aus dem Kindergeld für eigene Kinder

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - III R 33/05
    Der Erfolg der Klage hängt somit davon ab, ob die Voraussetzungen für einen Erstattungsanspruch vorliegen (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG vom 30. Januar 2002 2 K 410/98 KI, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 1534 --nur Leitsatz--, juris).

    Sie hängen aber so eng miteinander zusammen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich ergehen kann (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Juni 1986 8 RK 61/84, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 1166, bestätigt durch Urteil vom 23. Februar 1999 B 1 KR 6/97 R, SozR 3-1300 § 111 Nr. 7, zur notwendigen Beiladung des Versicherten im Erstattungsstreit zwischen Versicherung und Sozialhilfeträger; im Ergebnis ebenso Urteile des Niedersächsischen FG in EFG 2002, 1534 --nur Leitsatz--, juris; des FG Rheinland-Pfalz vom 18. Oktober 2002 3 K 1503/02, juris, und des FG Münster vom 1. Juli 2004 6 K 2517/03 AO, EFG 2004, 1780).

  • BFH, 09.02.2004 - VIII R 21/03

    Abzweigung - notwendige Beiladung des Kindergeldberechtigten

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - III R 33/05
    Das ist der Fall, wenn die Entscheidung notwendigerweise und unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen des Dritten gestaltet, bestätigt, verändert oder zum Erlöschen bringt (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Februar 2004 VIII R 21/03, BFH/NV 2004, 662, m.w.N.).
  • BSG, 23.02.1999 - B 1 KR 6/97 R

    Krankenversicherung - Sozialhilfe - Erstattungsanspruch - stationäre Behandlung -

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - III R 33/05
    Sie hängen aber so eng miteinander zusammen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich ergehen kann (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Juni 1986 8 RK 61/84, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 1166, bestätigt durch Urteil vom 23. Februar 1999 B 1 KR 6/97 R, SozR 3-1300 § 111 Nr. 7, zur notwendigen Beiladung des Versicherten im Erstattungsstreit zwischen Versicherung und Sozialhilfeträger; im Ergebnis ebenso Urteile des Niedersächsischen FG in EFG 2002, 1534 --nur Leitsatz--, juris; des FG Rheinland-Pfalz vom 18. Oktober 2002 3 K 1503/02, juris, und des FG Münster vom 1. Juli 2004 6 K 2517/03 AO, EFG 2004, 1780).
  • FG Münster, 01.07.2004 - 6 K 2517/03

    Kindergeldanspruch aufenthaltsrechtlich lediglich geduldeter Ausländer ohne

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - III R 33/05
    Sie hängen aber so eng miteinander zusammen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich ergehen kann (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Juni 1986 8 RK 61/84, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 1166, bestätigt durch Urteil vom 23. Februar 1999 B 1 KR 6/97 R, SozR 3-1300 § 111 Nr. 7, zur notwendigen Beiladung des Versicherten im Erstattungsstreit zwischen Versicherung und Sozialhilfeträger; im Ergebnis ebenso Urteile des Niedersächsischen FG in EFG 2002, 1534 --nur Leitsatz--, juris; des FG Rheinland-Pfalz vom 18. Oktober 2002 3 K 1503/02, juris, und des FG Münster vom 1. Juli 2004 6 K 2517/03 AO, EFG 2004, 1780).
  • BSG, 12.06.1986 - 8 RK 61/84

    Erstattungsstreit - Beiladung des Versicherten - Krankenkasse - Sozialhilfeträger

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - III R 33/05
    Sie hängen aber so eng miteinander zusammen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich ergehen kann (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Juni 1986 8 RK 61/84, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 1166, bestätigt durch Urteil vom 23. Februar 1999 B 1 KR 6/97 R, SozR 3-1300 § 111 Nr. 7, zur notwendigen Beiladung des Versicherten im Erstattungsstreit zwischen Versicherung und Sozialhilfeträger; im Ergebnis ebenso Urteile des Niedersächsischen FG in EFG 2002, 1534 --nur Leitsatz--, juris; des FG Rheinland-Pfalz vom 18. Oktober 2002 3 K 1503/02, juris, und des FG Münster vom 1. Juli 2004 6 K 2517/03 AO, EFG 2004, 1780).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.10.2002 - 3 K 1503/02

    Erstattungsanspruch des Sozialamtes auf Kindergeld

    Auszug aus BFH, 16.01.2007 - III R 33/05
    Sie hängen aber so eng miteinander zusammen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich ergehen kann (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Juni 1986 8 RK 61/84, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 1166, bestätigt durch Urteil vom 23. Februar 1999 B 1 KR 6/97 R, SozR 3-1300 § 111 Nr. 7, zur notwendigen Beiladung des Versicherten im Erstattungsstreit zwischen Versicherung und Sozialhilfeträger; im Ergebnis ebenso Urteile des Niedersächsischen FG in EFG 2002, 1534 --nur Leitsatz--, juris; des FG Rheinland-Pfalz vom 18. Oktober 2002 3 K 1503/02, juris, und des FG Münster vom 1. Juli 2004 6 K 2517/03 AO, EFG 2004, 1780).
  • BFH, 14.04.2008 - III R 87/06

    Notwendige Beiladung des Sozialhilfeträgers zu dem Verfahren des

    Das ist der Fall, wenn die Entscheidung notwendigerweise und unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen des Dritten gestaltet, bestätigt, verändert oder zum Erlöschen bringt (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 III R 33/05, BFH/NV 2007, 720).

    Sie hängen aber so eng miteinander zusammen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich ergehen kann (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 720, m.w.N.).

    Das Unterlassen einer notwendigen Beiladung begründet einen Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens, der vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 720).

  • BFH, 17.04.2013 - VI R 15/12

    Keine Aufhebung eines Beiladungsbeschlusses im Revisionsverfahren - Beizuladender

    Sie hängen aber so eng miteinander zusammen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich ergehen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Januar 2007 III R 33/05, BFH/NV 2007, 720, m.w.N.).

    b) Das Unterlassen einer notwendigen Beiladung (hier des Landkreises ...) begründet einen Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens, der vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 720).

  • BFH, 20.08.2007 - III B 194/06

    Kindergeldabzweigung; Beiladung

    In Abzweigungsfällen nach § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG, in denen ein vorrangig Kindergeldberechtigter gegen den von einer Familienkasse erlassenen Abzweigungsbescheid klagt, ist der Sozialleistungsträger notwendig beizuladen, an den das Kindergeld abgezweigt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 III R 33/05, BFH/NV 2007, 720, zur Klage eines Kindergeldberechtigten gegen einen Abrechnungsbescheid).

    Die vom FG zu treffende Entscheidung beeinflusst die Rechtsposition der Beigeladenen, weil die Familienkasse bei einer Aufhebung des Abzweigungsbescheides einen Rückerstattungsanspruch gemäß § 112 SGB X gegenüber der Beigeladenen hat (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 720).

  • BFH, 01.04.2014 - XI B 145/13

    Notwendige Beiladung des angeblich erstattungsberechtigten Sozialleistungsträgers

    b) Zu Recht ist das FG davon ausgegangen, dass nach der Rechtsprechung des BFH der betroffene Sozialleistungsträger zum Klageverfahren eines Kindergeldberechtigten gegen einen Abrechnungsbescheid notwendig beizuladen ist, wenn die Familienkasse das Kindergeld aufgrund eines geltend gemachten Erstattungsanspruchs an den Sozialleistungsträger ausgezahlt und dem Kindergeldberechtigten durch Abrechnungsbescheid mitgeteilt hat, sein Anspruch auf Kindergeld gelte als erfüllt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2007 III R 33/05, BFH/NV 2007, 720; vom 14. April 2008 III R 87/06, juris; in BFH/NV 2013, 1242; s.a. Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach, § 74 EStG Rz 16; Blümich/Treiber, § 74 EStG Rz 52).
  • FG München, 25.10.2011 - 7 K 2736/09

    Kindergeld für Pflegekind trotz weiter bestehender Umgangskontakte des Kindes zu

    Der Fall einer notwendigen Beiladung nach § 60 Abs. 3 FGO liegt bei einer Abzweigung des Kindergeldes nur vor, wenn der Erstattungsanspruch des Sozialhilfeleistungsträgers in Streit stehen würde, da der Kindergeldanspruch nach §§ 62 ff. EStG und der Erstattungsanspruch - obwohl es sich um eigenständige Ansprüche handelt - so eng miteinander zusammen hängen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich im Sinne von § 60 Abs. 3 FGO ergehen kann (BFH-Beschluss vom 16. Januar 2007 III R 33/05, BFH/NV 2007, 720).
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